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   BFH, 16.01.1992 - XI R 28/91   

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https://dejure.org/1992,15716
BFH, 16.01.1992 - XI R 28/91 (https://dejure.org/1992,15716)
BFH, Entscheidung vom 16.01.1992 - XI R 28/91 (https://dejure.org/1992,15716)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - XI R 28/91 (https://dejure.org/1992,15716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Organisation des Bürobetriebs eines Prozeßbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1988 - VI ZB 12/88

    Anforderungen an Büroorganisation bei Abwesenheit des Rechtsanwalts und

    Auszug aus BFH, 16.01.1992 - XI R 28/91
    Die Übertragung der Fristberechnung mittels eines der Akte durch Büroklammern angehefteten Zettels entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Betriebsorganisation (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Oktober 1988 VI ZB 12/88, Versicherungsrecht - VersR - 1989, 104).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZB 11/83

    Antrag der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BFH, 16.01.1992 - XI R 28/91
    Ebensowenig genügt der am Ende eines Gespräches eher beiläufig ausgesprochene Hinweis auf die ab Zustellung laufende Revisionsfrist (vgl. BGH-Beschluß vom 30. März 1983 VIII ZB 11/83, VersR 1983, 660).
  • BFH, 01.03.1989 - X R 198/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 16.01.1992 - XI R 28/91
    Der Prozeßbevollmächtigte muß aber durch geeignete Anordnungen dafür sorgen, daß er selbst die Fristberechnung in ungewöhnlichen oder zweifelhaften Fällen kontrolliert (vgl. zum vorstehenden Beschluß die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 1. März 1989 X R 198/87, BFH/NV 1989, 711).
  • BSG, 07.07.1999 - B 3 P 4/99 R

    Änderung des § 166 Abs. 2 SGG : Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung,

    Denn vor dem BSG treten regelmäßig Anwälte auf, für die die Führung eines Revisionsverfahrens keine Routineangelegenheit darstellt, da sie eine solche Vertretung nur gelegentlich übernehmen (zur vergleichbaren Rechtslage in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesfinanzhof vgl BVerwG NJW 1992, 852; NJW 1995, 2122; BAG BB 1995, 2118; BFH/NV 1992, 533).
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 41/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Ein Anwalt darf grundsätzlich die Fristenberechnung und Überwachung der Fristen seinem Büroangestellten übertragen, sofern er gut ausgebildet ist und sorgfältig überwacht wird (BFH-Urteil vom 1. Juli 1987 I R 297/83, BFH/NV 1988, 673, zu 1., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 16. Januar 1992 XI R 28/91, BFH/NV 1992, 533).
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